Fragen und Antworten rund um das Thema Rauchwarnmelder
Betätigen Sie den Rauchwarnmelder auf der Prüftaste (blinkende Testtaste), dann ist er für 24 Stunden ruhig gestellt. Alternativ drehen Sie den Melder nach links aus der Fassung. Dann ist dieser deaktiviert. Beachten Sie bitte jedoch, dass dann die Sicherheitsfunktion des Rauchwarnmelders außer Kraft gesetzt ist. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir tun unser Bestes, um Ihnen schnellstmöglich einen Termin anzubieten um den/die Rauchwarnmelder auszutauschen. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, erreichen Sie uns unter 07642 9200 -300 oder per Mail an [email protected]
Der Rauchwarnmelder arbeitet nach dem Streulichtprinzip. Bei Rauch in einer bestimmten Konzentration wird ein Lichtstrahl im Gerät auf eine Fotozelle gelenkt und löst den akustischen Alarm aus.
Der Einbau von Rauchwarnmeldern gilt als Modernisierungsmaßnahme im Sinne des BGB. Dabei sind 2 Fälle zu unterscheiden:
1. bei freiwilliger Installation von Rauchwarnmeldern gilt § 554 Abs. 2 BGB
2. bei gesetzlich vorgeschriebener Einbaupflicht gilt § 559 BGB
Der Einbau dient dem Zweck der Verbesserung der Mietsache und ist daher, analog § 554, Abs.2 Satz 1, von den Mietern zu dulden.
HINWEIS: Diese Duldungspflicht gilt auch dann, wenn der Mieter bereits Rauchwarnmelder selbst angebracht hat.
Bei Neubauten ist eine Bauabnahme unter anderem durch den Schornsteinfeger notwendig. Dieser überprüft auch die Anbringung der Rauchwarnmelder.
Für die Kontrolle in Bestandbauten ist ebenfalls der Schornsteinfeger zuständig. Im Rahmen der Sichtung der Feuerstätten kann er eine Begehung mit Kontrolle zur Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht machen.
Keine Rauchwarnmelder – Versicherung kann Leistung kürzen
Die Sicherheitsvorschriften sind Vertragsbestandteil der Versicherung bei Wohngebäude- und Hausratsversicherungen.
Darin wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten.
Auch die Rauchwarnmelderpflicht gehört zu diesen gesetzlichen Bestimmungen.
Was passiert, wenn ich nicht wusste, dass an meinem Standort Rauchwarnmelderpflicht besteht?
In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt.
Dann müssen Sie als Versicherungsnehmer beweisen, dass der Schaden auch mit einem Rauchwarnmelder eingetreten wäre.
Dieser Beweis ist praktisch unmöglich.
Die Kosten der Anschaffung sowie der Installation und Inbetriebnahme trägt der Vermieter. Er ist daraufhin zu einer Mieterhöhung um 11 % der Anschaffungskosten auf die jährliche Nettokaltmiete berechtigt.
Es ist nicht möglich, die Kosten im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung umzulegen.
In der Praxis wird häufig auf die monatliche Mieterhöhung wegen der Rauchwarnmelderinstallation verzichtet, weil die Mieterhöhung mit ein bis zwei Euro je Wohnung sehr gering ist.
Rauchwarnmelder müssen gemäß DIN 14676 nach Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf Funktion überprüft werden. Dazu gehört auch immer eine Prüfung vor Ort in der Wohnung. BFW Ritter übernimmt alle damit zusammenhängenden Wartungsleistungen im Rahmen eines umfassenden Rauchwarnmelder-Service.
Diese Wartungskosten sind Betriebskosten im Sinne des §2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und damit umlagefähig.
Die Umlage erfolgt in der Regel nach der Wohnfläche, dem typischen Umlageschlüssel für „kalte Betriebskosten“ nach BGB.
Der BGH hat bereits mehrfach, u.a. im BGH Urteil vom 22.01.2008 VI ZR 126/07 entschieden, dass die Kosten für duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahmen an die Mieter weitergereicht werden dürfen, auch wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart war.
HINWEIS: Eine Umlage im Rahmen der Heizkostenabrechnung ist nicht zulässig.
Eine Umlage der Kosten der Rauchwarnmelder in der Heizkostenabrechnung, unabhängig ob Kauf, Miete oder Wartung der Rauchwarnmelder, wäre falsch weil Rauchwarnmelder in keinem Bezug zum Wärmeverbrauch stehen.
Die DIN 14676 empfiehlt Dienstleister mit Fachkräften für Rauchwarnmelder für Planung, Einbau und Instandhaltung zu beauftragen.
Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist.
- Funktionskontrolle des Rauchwarnmelders nach Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich (+/- 3 Monate)
- Kontrolle auf Verschmutzung oder Beschädigungen
- Kontrolle ob die Raucheindringöffnungen frei sind
- Überprüfung der richtigen Montage (Umgebung vom Rauchwarnmelder mind. 0,5 m frei von Hindernissen)
- Dokumentation der Überprüfung und der durchgeführten Maßnahmen
- Prüfung auf Ablauf der Nutzungsdauer von 10 Jahren (+max. 6 Monate)
Alle BFW Service-Techniker sowie dafür eingesetzte Mitarbeiter haben erfolgreich einen Fachlehrgang zum Facheinrichter für Rauchwarnmeldeanlagen absolviert.
Richtlinien
Die Anwendungsnorm DIN 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Diese Norm schreibt vor, dass Rauchwarnmelder nach EN 14604 geprüft sein müssen. Seit Oktober 2005 ist die europäische Norm, EN 14604, die genaue Vorgabe zu den Produkteigenschaften von Rauchwarnmeldern macht, in Kraft getreten. Rauchwarnmelder, die eine Prüfung vom VdS Schadenverhütung bestanden haben, erhalten ein VdS Prüfzeichen (Rauchwarnmelder Genius H und Hx geprüft nach DIN EN 14604, Prüfzeichen G 209178).
Die Mindestausstattung ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.
In Baden-Württemberg sind alle Räume, die bestimmungsgemäß dem Schlafzweck dienen, sowie Rettungswege mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Trotzdem sollten aus Sicherheitsaspekten alle Räume (mit Ausnahme von Bädern, wegen starker Dampfentwicklung) mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Für die Küche, Treppenhäuser oder Räume mit extremen Temperaturschwankungen steht mit dem Genius Hx ein spezieller Rauchwarnmelder zur Verfügung, der auf die extremen Anforderungen abgestimmt ist.
Sie werden an der Decke, in der Mitte des Raumes installiert. Bei besonderer Raumgeometrie (Dachschräge, rechtwinkliger Flur,etc.), gilt es spezielle Montagepunkte zu beachten.
Die maximale Raumhöhe beträgt 6 m und die maximale Überwachungsfläche für einen Rauchwarnmelder beträgt 60 m².
Bei normalem Zigarettenkonsum wird der Rauchwarnmelder in der Regel nicht ausgelöst, es sei denn der Rauch wird aus nächster Nähe auf das Gerät geblasen. Bei starkem Rauchen, z.B. bei Veranstaltungen mit vielen Rauchern, kann es schon einmal zu einem Fehlalarm kommen. Sie sollten dies dann aber zum Anlass nehmen, den Raum zu lüften, schon aus Rücksicht auf die anwesenden Nichtraucher. In einem solchen Fall kann über die Prüftaste der Rauchwarnmelder vorerst stummgeschaltet bzw. quittiert werden, oder warten Sie, bis der ungewollte Alarm durch das Auslüften von alleine wieder beendet wird.
Ein vernetzbarer Rauchwarnmelder ist ein Gerät, das per Funkverbindung mit weiteren Rauchwarnmeldern verbunden werden kann. Diese Vernetzung bewirkt im Brandfall, dass alle Rauchwarnmelder einen Alarm melden und nicht nur das Gerät in der unmittelbaren Nähe der Rauchentwicklung.
Die Lebensdauer eines Rauchwarnmelders beträgt typisch 10 Jahre, danach muss er ersetzt werden. Die Verschmutzungskompensation kontrolliert die aktuelle Verschmutzung des Rauchmelders, um die Ansprechschwelle permanent anzupassen. Je nach Umgebungsbedingungen kann aber auch ein vorzeitiger Austausch nötig sein, wenn dieser Verschmutzungsgrad bereits erreicht ist, z.B. bei stark staub- oder schmutzbelasteter Umgebung.
10 Jahre Lebensdauer durch fest eingebaute Lithium-Batterie erspart den regelmäßigen Batteriewechsel (Kostenaufwand, Servicepersonal, Batteriekosten, lt. DIN 14676) und erhöht die Sicherheit. Prüfsiegel wie z. B. VdS, CE-Kennzeichnung belegen, dass der Rauchwarnmelder der europäischen Gerätenorm DIN EN 14604 entspricht und nach deren strengen Kriterien getestet und zugelassen wurde. Bei Funkvernetzung sollte man außerdem auf die Zertifizierung VdS 3515 achten. Produziert nach Industriestandard IPC 2.
Die Rauchwarnmelder überwachen permanent ihre Messkammer auf Verschmutzung. Werden Schmutzpartikel in der Messkammer festgestellt, passen die Geräte ihre Alarmschwelle so an, dass der Abstand zum Grundsignal immer gleich bleibt und somit der Rauchwarnmelder aufgrund von Verschmutzung nicht empfindlicher wird.
Durch die Verschmutzungskompensation können die Rauchwarnmelder den Zustand ihrer Messkammer ermitteln. Bei der jährlichen Funktionsprüfung erstellen sie automatisch eine Prognose darüber, ob sie bei gleichbleibender Verschmutzung noch weitere 15 Monate funktionsfähig sind.
Die Lichtstärke der Betriebsanzeige wird gedimmt und die Batt-Low Meldung wird unterdrückt.
Bei Alarm kann der Rauchwarnmelder durch drücken der Prüftaste für 10 Minuten stumm geschaltet werden. Nach Ablauf der 10 Minuten oder nachdem der Rauchwarnmelder keinen Rauch mehr detektiert, geht er wieder in den Normalbetrieb über.
Quittieren Sie den Täuschungsalarm durch das Drücken der Prüftaste am Melder. Dadurch wird der Alarm für 10 Minuten stumm geschaltet. Grundsätzlich gilt, dass ein Rauchwarnmelder, der auf Kochdämpfe anspringt, richtig funktioniert und seinen Dienst tut. Trotzdem ist die Alarmierung in diesem Fall natürlich nicht erforderlich, man spricht auch von einem Täuschungsalarm. Koch- und Wasserdampf sowie Staubentwicklung können mögliche Ursachen für einen solchen Täuschungsalarm sein.
Aus Sicherheitsgründen wenden Sie sich an Ihren Fachhändler/Facherrichter, in Ihrem Falle an die Firma BFW Ritter und veranlassen Sie einen Austausch des Gerätes.
Das ist in den entsprechenden Landesbauverordnungen geregelt. In der Regel ist dies der Eigentümer der Immobilie.
In den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt gemäß DIN 14676 die jährliche Funktionsprüfung, bestehend aus Sicht- und Alarmprüfung. Darüber hinaus sind die Prüfvorgaben in der Bedienungsanleitung festgelegt. Die jährliche Funktionsprüfung sollte aus Haftungsgründen vom Einrichter der Rauchwarnmelder vorgemommen werden.
Nein, gemäß DIN 14676 gehört zu der Funktionsprüfung per Knopfdruck auch eine Sichtprüfung. Diese umfasst die Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, eine äußerliche Beschädigung des Gerätes vorliegt und der Montageort noch normgerecht (z.B. Änderung in der Raumnutzung) ist.
Die kleine Anzeigeleuchte blinkt regelmäßig (alle 48 Sekunden), um anzuzeigen, dass der Rauchwarnmelder funktionstüchtig ist. Dank der integrierten Echtzeituhr bei Genius H® und Genius Hx® wird die Leuchstärke der LED von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr automatisch reduziert.