Rauchwarnmelder-Service
Moderne Geräte, professionelle Montage, jährliche Wartung – das A und O bei Rauchwarnmeldern
Für Baden-Württemberg wurde am 16.07.2013 die Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Sie gilt für alle privaten und öffentlichen Gebäude: Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser zur Eigennutzung und Vermietung. Alle Aufenthalts- und Schlafräume sowie die Flure, die dorthin führen, sind mit mindestens jeweils einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Lebensretter per Gesetz
DIN 14676 schreibt vor, dass Rauchwarnmelder mindestens einmal im Abstand von 12 (+/- 3) Monaten einer Inspektion, Wartung, Sicht- und Alarmprüfung zu unterziehen sind. Auch für Liegenschaften mit Funkablesung der Wärmemessgeräte wird also wieder eine jährliche Begehung der Wohnung notwendig.
Als zertifizierter Fachbetrieb für Rauchwarnmeldesysteme kann BFW Ritter umfassend beraten, liefern und die Sicherheit bieten, dass nur geprüfte Service-Techniker und Facheinrichter für Brandmeldeanlagen die Montage und jährliche Wartung durchführen. Denn nur das gewährleistet den Versicherungsschutz im Schadensfall. Der besondere Vorteil mit BFW Ritter: Die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder (gemäß LBO in Verbindung mit den Herstellerangaben) kann zeit- und kostensparend im Rahmen der jährlichen Heizkostenablesung erfolgen.
Das bedeutet die Rauchwarnmelderpflicht: |
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