Fragen und Antworten zum Thema Ablesung
Der Vermieter einer Wohnung kann ältere Ablesegeräte gegen modernere Geräte ersetzen. Dies gilt auch, wenn die älteren Messgeräte noch funktionsfähig sind. Dabei kann der Vermieter die alten Geräte gegen solche austauschen, die per Funk abgelesen werden können.
Mieter müssen den Austausch dulden.
Für Heizenergie- und Warmwasserzähler ergibt sich der Duldungsanspruch aus § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbs.2 der Heizkostenverordnung, für Kaltwasserzähler aus § 554 Abs. 2 BGB. Der Einbau von funkbasierten Zählern stellt eine Wohnwertverbesserung dar, weil die Wohnung zum Ablesen nicht mehr betreten werden muss. (BGH, Urteil vom 28.09.2011, VIII ZR 326/10)
Die Ablesung der Messgeräte findet in der Regel im 12 Monatsrhythmus statt. Durch Feiertage können sich kleinere Verschiebungen ergeben. Bei erstmaligen Abrechnungen oder bei Umstellungen des Abrechnungszeitraums kann der Ableserhythmus einmalig abweichen. Bei Geräten mit Stichtagsspeicherung findet die Ablesung immer nach dem Stichtag statt. Eine Differenz von einigen Tagen bis zu 2 Wochen ist für Ihre Abrechnung unerheblich.
BFW teilt den Ablesetermin dem Eigentümer oder Hausverwalter in der Regel 4 Wochen vorher schriftlich mit.
Der Ablesetermin wird den Wohnungsnutzern über den Hauseigentümer, Verwalter oder Hausmeister / Hausobmann in der Regel vorher per Aushang oder Einzelbenachrichtigung mitgeteilt.
Der bekannt gegebene Ablesetermin gilt immer für das gesamte Haus, denn es ist wichtig, alle Wohnungen am selben Tag abzulesen. Können Sie diesen Termin nicht selbst wahrnehmen, sollten Sie einem Nachbarn oder dem Hausmeister Ihren Wohnungsschlüssel geben. Besteht diese Möglichkeit nicht, sollten Sie uns bitte bis 3 Arbeitstage vor der Ablesung mitteilen, dass Sie an diesem Tage nicht anwesend sind. Wir werden dann versuchen, mit Ihnen zeitnah einen Ersatztermin zu vereinbaren.
BFW versucht den Zeitraum der Ablesung so eng wie möglich zu fassen. Darum sollten Sie während des gesamten angegebenen Zeitraums anwesend sein. Der Ableser beginnt in der Liegenschaft im Erdgeschoss links und arbeitet sich im Uhrzeigersinn nach oben. Wird ein Mieter während des angekündigten Zeitraumes erstmalig nicht angetroffen, erfolgt ein zweiter Versuch vor Verlassen der Liegenschaft.
Das ist leider nicht möglich. Die Termine muss der Ableser entsprechend seiner Routenplanung vorgeben. Sollte er Sie zum angekündigten Ablesetermin nicht antreffen, und der Termin wurde nicht rechtzeitig abgesagt (3 Arbeitstage vorher), bekommen Sie per Post einen zeitnahen, kostenpflichtigen Einzeltermin mitgeteilt.
Bei aller Zuverlässigkeit und Erfahrung unserer Ableser kann auf einer Route mal etwas Unvorhergesehenes passieren. Wenn es daher in Ausnahmefällen zu einer Verspätung kommt, bittet BFW um Verständnis und ein wenig Geduld. Beachten Sie bitte auch die Zeitangaben auf dem Aushang in Ihrem Haus: Wenn dort für die Ablesung im gesamten Haus zum Beispiel 09 Uhr bis 11 Uhr angegeben ist und der Ableser im Erdgeschoss anfängt, kommen die oberen Etagen entsprechend später an die Reihe.
Für diesen Ausnahmefall hat BFW seine Ableser selbstverständlich versichert. Bitte wenden Sie sich in dem Fall direkt an die Firma BFW Dieter Ritter – Abteilung Ablesung. Dort kümmert sich entsprechendes Fachpersonal um die Regulierung des Schadens.
Ja, doch kann BFW dabei natürlich nicht die Richtigkeit der von Ihnen abgelesenen Daten gewährleisten. Der bessere Weg, um Ablesedifferenzen auszuschließen: Sie begleiten den Ableser und notieren sich gleichzeitig die Ablesewerte.
Verdunstungsheizkostenverteiler werden in Augenhöhe abgelesen. Maßgeblich ist dabei die Unterkante des Flüssigkeitsspiegels. Eine Ablesung von schräg oben oder unten führt zu falschen Werten. Die exakte Füllhöhe lässt sich am Besten bei demontiertem Gehäuseoberteil ablesen.
Neue Ampullen sind über den Nullpunkt hinaus befüllt. Das ist der Ausgleich für die normale Verdunstung in der heizfreien Zeit im Sommer, wenn die Heizkörper aus sind.
Bei Füllständen oberhalb der Null-Linie wird der Wert mit VL = Vorlauf oder einem Minuszeichen gekennzeichnet. Der entsprechende Stand wird in die Ableseliste eingetragen.
Elektronische Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler zeigen die Verbrauchswerte über eine Flüssigkristallanzeige (LCD) an.
Nein, zum Zeitpunkt der Ablesung können noch keine Angaben über die Höhe der zu erwartenden Abrechnung gemacht werden. Für die umfassende Heiz- und Wasserkostenabrechnung sind technische Unterlagen sowie die Auswertung der gesamten Gebäudeablesungen notwendig.
Damit wir Ihnen eine schnelle und störungsfreie Ablesung garantieren können, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Auf Grund von Erfahrungen aus der langjährigen Tätigkeit und aus versicherungstechnischen Gründen sind unsere Ableser strikt angewiesen, keine Möbel zu rücken, Gegenstände bei Seite zu räumen oder Gardinen bei Seite zu ziehen. Dies trifft insbesondere auf eventuelle Heizkörperverkleidungen zu. Wir bitten Sie daher, den Ablesern zum Zeitpunkt der Ablesung ungehinderten Zugang zu den Messgeräten zu ermöglichen.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Vertrag mit Ihrer Hausvewaltung/Ihrem Vermieter. Die Hausverwaltung/der Vermieter hat Ihnen gegenüber die Pflicht, ein Mal jährlich eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Betriebskosten vorzulegen. Die rechtliche Grundlage bildet die Heizkostenverordnung (Duldungspflicht des Mieters zur Ausstattung und Ablesung von Messgeräten).
Bei der mobilen Datenablesung werden die Ablesewerte auf einem Handheld Computer gespeichert. So werden bei allen elektronischen Erfassungsgeräten, z.B. Heizkostenverteilern oder Wärmezählern, die Verbrauchswerte elektronisch ausgelesen. Konventionell abgelesen wird nur noch bei den Heizkostenverteilern nach Verdunstungsprinzip und die Daten werden in den Handheld Computer eingetragen. Anschließend werden die Ablesedaten in die Abrechnungszentrale übermittelt und dort dokumentensicher über mehrere Jahre aufbewahrt. Im BFW Ritter Online-Portal können die abgelesenen Daten dann terminbezogen eingesehen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden.
Nein, die Ablesedaten werden digital gespeichert und auf unserem BFW Ritter Online-Portal zur Verfügung gestellt. Nach der Registrierung besteht die Möglichkeit, die Ablesedaten terminbezogen einzusehen und die Ableseliste auszudrucken. Die Ablesedaten sind, im Normalfall, am folgenden Werktag im Portal hinterlegt.
Bei elektronischen Messgeräten werden die Daten im Gerät über einen Zeitraum von in der Regel 18 Monaten gespeichert. Dieser Wert kann von Ihnen jederzeit am Messgerät abgerufen werden.
Anders verhält es sich bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip.
Verbrauchte Verdunstungsampullen werden dem Recycling zugeführt. Eine spätere Nachprüfung ist deshalb nicht möglich. Bei Verdunstern ist es deshalb besonders wichtig, dass Sie die von Ihnen abgelesenen Werte noch in Ihrer Wohnung mit dem Ableser vergleichen und eventuelle Differenzen sofort besprechen.
Beim Verdunster BFW 140 kann auf Sonderwunsch des Eigentümers oder Verwalters die „alte“ Ampulle zur Beweissicherung bis zur nächsten Ablesung aufbewahrt werden.
Bei besonders großen Heizkörpern sind 2 Messgeräte montiert. Das bedeutet aber nicht, dass sie dafür doppelt zahlen müssen. Der Bewertungsfaktor des betreffenden Heizkörpers wird halbiert. 2 Messgeräte führen zu einem genaueren Messergebnis und sind ab bestimmten Baulängen vorgeschrieben.
Bei der Messflüssigkeit handelt es sich um einen aromatischen Ester (Methylbenzoat), der sowohl in der Natur vorkommt, (u. a. im Tuberoseöl, Ylang-Ylangöl, Nelkenöl) als auch synthetisch hergestellt wird. Aufgrund des blumigen Geruchs und des etwas würzigen Geschmacks wird Methylbenzoat in Parfümkompositionen, Seifenparfümierungen, blumigen Basen und Geschmackskompositionen (z. B. zur Imitation von Erdbeeraroma) eingesetzt.
Der Anteil, der verdunstet, ist gesundheitlich absolut unbedenklich. Die Flüssigkeit darf aber aufgrund der hohen Konzentration auf keinen Fall verzehrt werden.