Installationspflicht für fernablesbare Zähler
Mit der Änderung der Heizkostenverordnung am 01.12.2021 trat eine Installationspflicht für Funk-Erfassungsgeräte in Kraft, d.h. neu installierte Zähler müssen ab sofort fernauslesbar sein.
Bereits vorhandene nicht-funkende Zähler können weiter genutzt werden, müssen jedoch bis spätestens 31.12.2026 gegen Funkzähler ausgetauscht werden. Sobald mehr als ein Gerät ersetzt oder hinzugefügt wird, ist der Austausch aller vorhanden Zähler durch Funk-Zähler auch schon vor 2026 Pflicht.
Aus diesem Grund können wir nur noch fernauslesbare Funk-Erfassungsgeräte anbieten und einbauen.