Instal­la­ti­ons­pflicht für fern­ab­les­ba­re Zähler

Mit der Ände­rung der Heiz­kos­ten­ver­ord­nung am 01.12.2021 trat eine Instal­la­ti­ons­pflicht für Funk-Erfas­sungs­ge­rä­te in Kraft, d.h. neu instal­lier­te Zäh­ler müs­sen ab sofort fern­aus­les­bar sein.

Bereits vor­han­de­ne nicht-fun­ken­de Zäh­ler kön­nen wei­ter genutzt wer­den, müs­sen jedoch bis spä­tes­tens 31.12.2026 gegen Funk­zäh­ler aus­ge­tauscht wer­den. Sobald mehr als ein Gerät ersetzt oder hin­zu­ge­fügt wird, ist der Aus­tausch aller vor­han­den Zäh­ler durch Funk-Zäh­ler auch schon vor 2026 Pflicht.

Aus die­sem Grund kön­nen wir nur noch fern­aus­les­ba­re Funk-Erfas­sungs­ge­rä­te anbie­ten und einbauen.